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AGB.

Markenzeichen der Ferienhausvermittlung RügenResidenz

Mietvertragsbedingungen Landhaus zur Wiek in Freudenberg / Rügen

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So wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung einer Ferienwohnung detaillierte Regeln. Schon vor der Buchung können Sie bei uns das sog. "Kleingedruckte", also die AGB nachlesen,
es sind die branchenüblichen Regelungen, also nichts, was Sie irgendwie benachteiligt:

  • Alle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Abschluss, Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform. Die Reservierung seitens eines potenziellen Mieters ist unverbindlich, der Vermieter ist an sein darauf folgendes schriftliches Mietvertragsangebot nur bei Annahme binnen 24 Stunden gebunden.
  • Eine Anzahlung von 10% des Mietpreises ist sofort bei Abschluss des Mietvertrages fällig, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Überweisung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
  • Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig, jedoch mindestens 50€: - ab Vertragsunterschrift bis 43 Tage vor Mietbeginn 15% des Mietpreises - vom 42. - 28. Tag: 50% des Mietpreises - ab dem 27. Tag sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn 80% des Mietpreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist zu empfehlen.

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Die Lage.
Zeiten + Preise.
Ausstattung.
AGB.

  • Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Der Mieter erhält bei der Hausverwaltung vor Ort auf Wunsch/Vorbestellung Handtücher-Sets je 8,00 Euro.
  • Die Wohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Dem Hauseigentümer ist während der Mietzeit in dringenden Fällen Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Die Reinigung der Wohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Wohnung besenrein zu übergeben. Im übrigen gilt die im Haus ausgehängte Hausordnung.
  • Der Mieter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen Unterkunft gewähren. Für trotzdem zusätzlich anreisende Gäste gilt eine Aufbettungspauschale von 10 € je Person und Übernachtung als vereinbart. Minderjährigen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nur bei gesonderter Vereinbarung gestattet. Eine Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet.
  • Die Vermietung erfolgt für einen privaten Hauseigentümer. Die Vermittlerin erklärt, von diesem Hauseigentümer zum Abschluss von Mietverträgen bevollmächtigt zu sein und weist dies dem Mieter auf Anforderung nach. Ist die Vermittlerin an der Bereitstellung der angemieteten Ferienwohnung gehindert, so darf sie ersatzweise ein wertgleiches Ersatzobjekt zur Verfügung stellen. Eine von der Internetdarstellung leicht abweichende Ausstattung und Dekoration ist kein Reisemangel - der Qualitätsstandard wird jedoch garantiert.
  • Die Benutzung des Hauses und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche des Mieters aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen den Hauseigentümer. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit im Haus durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an den Hauseigentümer zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.
  • Als Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen vereinbart.
  • Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bewirkt nicht die Ungültigkeit des gesamten Mietvertrages.