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AGB.

Markenzeichen der Ferienhausvermittlung RügenResidenz

Mietvertragsbedingungen Ferienhaus Breeger Saalstein / Rügen

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So wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung einer Ferienwohnung detaillierte Regeln. Schon vor der Buchung können Sie bei uns das sog. "Kleingedruckte", also die AGB nachlesen, es sind die branchenüblichen Regelungen; also nichts, was Sie irgendwie benachteiligt:

  • Alle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Abschluss, Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform.
  • Die Reservierung seitens eines potenziellen Mieters ist unverbindlich, der Vermieter ist an sein darauf folgendes schriftliches Mietvertragsangebot nur bei Annahme binnen 24 Stunden gebunden.
  • Eine Anzahlung von 10% des Mietpreises ist sofort bei Abschluss des Mietvertrages fällig, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Überweisung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter berechtigt, das Haus anderweitig zu vermieten.
  • Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, werden folgende Stornogebühren fällig, jedoch mindestens 50€: - ab Vertragsunterschrift bis 43 Tage vor Mietbeginn 15% des Mietpreises - vom 42. - 28. Tag: 50% des Mietpreises - ab dem 27. Tag sowie bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Mietbeginn 80% des Mietpreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung ist zu empfehlen.
  • Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten für Strom/Wasser und auch die Heizkosten.
  • Die Bereitstellung der Bettwäsche / Handtücher ist für die einzelnen Ferienobjekte individuell geregelt (siehe Seite Zeiten + Preise). Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden.
  • Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch eine Terrasse mit Gartenmöbeln sowie einen zur Ferienwohnung gehörigen Gartenanteil nutzen.

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Die Lage.
Zeiten + Preise.
Ausstattung.
AGB.

  • Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Dem Wohnungseigentümer/-verwalter ist während der Mietzeit in dringenden Fällen Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben. Im übrigen gilt die in der Ferienwohnung ausgehängte Hausordnung.
  • Der Mieter darf nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nicht gestattet. Eine Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet!
  • Die Vermietung erfolgt für einen privaten Wohnungseigentümer. Die Vermittlerin erklärt, vom Wohnungseigentümer zum Abschluss dieses Mietvertrages bevollmächtigt zu sein und weist dies dem Mieter auf Anforderung nach. Die Benutzung der Ferienwohnung und der dazugehörigen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Regressansprüche des Mieters aus der Mietsache richten sich grundsätzlich gegen den Wohnungseigentümer als Vertragspartner. Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an die Wohnungseigentümer zu melden und zu ersetzen. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.
  • Vor Ort ist eine Kaution von 100 Euro beim Hausverwalter zu hinterlegen. Diese Kaution wird bei der Abreise zurückgezahlt, soweit keine Schäden in oder an unserem Objekt vorliegen. Eventuell höhere Schadenersatzansprüche werden durch die Einbehaltung der Kaution nicht gegenstandslos.
  • Als Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen vereinbart.
  • Die evtl. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bewirkt nicht die Ungültigkeit des gesamten Mietvertrages.